Aurelia-Wald-Gesamtschule

Aufeinander zugehen – miteinander leben – voneinander lernen

Schulordnung der Aurelia-Wald-Gesamtschule Uetze (Beschlossen auf der GK am 28.11.2022)

 

Einen großen Teil des Tages verbringen wir alle gemeinsam in unserer Schule. Aus diesem Grund wollen wir uns hier wohlfühlen, uns friedlich, freundlich und wertschätzend begegnen und Verantwortung für unser Handeln und unsere Schulgemeinschaft übernehmen. Daher haben wir Rechte und Pflichten, die wir kennen und an die wir uns halten müssen.

 

Unser Miteinander

1.       Wir begegnen allen Mitmenschen freundlich, rücksichtsvoll und hilfsbereit. Wir achten darauf, die Grenzen anderer zu respektieren und andere nicht durch unser Verhalten zu provozieren. Wir lösen Konflikte gewaltfrei und tragen keine Kleidung, Rucksäcke o.Ä., die andere diskriminieren oder provozieren.

2.       Wir hindern uns selbst und andere nicht am Lernen.

3.       Als Schülerinnen und Schüler folgen wir den Anweisungen von Lehrkräften und Mitarbeitenden der Schule. Wir befolgen die besonderen Regelungen in der Gemeindebücherei, der Mensa, im Sportbereich und in den Fachräumen.

4.       Wir gehen mit dem Schulgebäude, dem Schulgelände, allen Einrichtungsgegenständen, Materialien der Schule sowie Eigentum von Mitschüler*innen sorgfältig um. Wir hinterlassen Abfall nur in den dafür vorgesehenen Müllbehältern.  

5.       Beim Spielen auf dem Schulgelände achten wir darauf, andere nicht zu gefährden oder zu belästigen.

 

Unser Schulalltag

6.       Ab 7:30 Uhr gehen wir in unseren Unterrichtsraum und sind spätestens zu Stundenbeginn pünktlich dort. Wir haben unser Material dabei und legen dieses auf unserem Tisch bereit. Die Flure vor den Fachräumen und die Fachräume selbst betreten wir erst, wenn eine Lehrkraft uns dazu auffordert.

7.       Nach Unterrichtsschluss bzw. am Ende des Ganztagsangebots verlassen wir ohne unnötige Verzögerung das Schulgelände.

8.       Während des Aufenthalts im Unterrichtsraum schalten wir Mobilfunkgeräte stumm und verstauen sie in unserer Schultasche. Bei Klassenarbeiten gilt es als Täuschungsversuch, sollte das Mobilfunkgerät außerhalb der Schultasche gesehen werden. Das Erstellen von Fotos, Tonaufnahmen und Videos auf dem Schulgelände ist ausdrücklich verboten.
Ausnahmen zu o.g. Regelungen oder jede andere Nutzung von Mobilfunkgeräten bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung einer Lehrkraft.

9.       Wir verlassen das Schulgelände während der Unterrichtszeit und in den Pausen ohne Erlaubnis einer Lehrkraft nicht. Eine Ausnahme bildet die Mittagspause ab Jahrgang 9, wenn der Schule eine schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Unsere Pause verbringen wir auf dem Schulhof. Bei schlechtem Wetter haben wir die Möglichkeit, uns in den Pausenhallen oder der Mensa aufzuhalten.

10.   In Notfallsituationen handeln wir nach dem Alarmplan. Wir erkunden gemeinsam mit unseren Tutor*innen die Fluchtwege.

11.   Unsere Schule ist alkohol-, rauch- und drogenfrei. Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol, Tabakwaren und anderen Rauschmitteln ist daher im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen verboten.

12.   Bei Erkrankung bringen wir für jede versäumte Unterrichtsstunde unaufgefordert eine schriftliche Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten oder eine ärztliche Bescheinigung bis spätestens drei Tage nach unserer Genesung mit und geben diese bei unseren Tutor*innen ab. Für Fehltage am letzten Schultag vor den Ferien bzw. ersten Schultag nach den Ferien müssen ärztliche Bescheinigungen erbracht werden.

13.   Verstöße gegen die Schulordnung oder geltendes Recht während der Schulzeit, auf dem Schulweg und bei Schulveranstaltungen melden wir unverzüglich einer Lehrkraft.

14.   Wir befolgen die Regelungen der Hausordnung, sowie die Regelungen in allen geltenden Erlassen und Rechtsschriften.

 

Umgang mit Verstößen

15.   Der Verstoß gegen die Schulordnung führt zu Konsequenzen. Je nach Schwere des Verstoßes können Maßnahmen nach §61 NSchG eingeleitet werden.

16.   Für Schäden, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten entstehen, haften die Verursacher*innen.